Arbitration · Schiedsverfahren · Kommerzielles Schiedsverfahren
Schiedsgerichtsbarkeit ist ein privates Streitbeilegungsverfahren, bei dem die Parteien ihren Streit an einen oder mehrere Schiedsrichter richten, deren Entscheidung (der "Schiedsspruch") bindend und gerichtlich vollstreckbar ist. Sie ist die Hauptalternative zur Gerichtsklage bei kommerziellen Verträgen, und internationale Schiedssprüche sind nach dem New Yorker Übereinkommen von 1958 in über 170 Ländern vollstreckbar.
Eine Schiedsklausel leitet Streitigkeiten aus dem öffentlichen Gerichtssystem in ein privates Forum um. Die Parteien vereinbaren im Voraus den Schiedsort (Rechtssitz), die Institution (ICC, LCIA, AAA, SCC, HKIAC oder ad hoc), die Sprache, die Anzahl der Schiedsrichter und deren Auswahl. Einmal ausgelöst, leitet der Schiedsrichter das Verfahren, hört Beweise und erlässt einen bindenden Schiedsspruch. Anders als Gerichtsurteile sind Schiedssprüche routinemäßig grenzüberschreitend vollstreckbar — das ist der größte Grund, weshalb internationale Handelsverträge Schiedsgerichtsbarkeit dem Gerichtsverfahren vorziehen.
Die Schiedsklausel entscheidet, wo ein künftiger Streit ausgetragen wird, wer ihn entscheidet, in welcher Sprache und nach welchen Regeln — Jahre bevor jemand weiß, dass ein Streit kommt. Eine schlecht formulierte Klausel kann Sie an einen ungünstigen Schiedsort führen, eine unpassende Zahl von Schiedsrichtern festlegen oder schlimmer, die Klausel selbst unwirksam machen. Verträge, die Schiedsgerichtsbarkeit überspringen und sich auf Gerichtsverfahren stützen, verlieren den Vorteil des New Yorker Übereinkommens: Ein US-Urteil ist in Deutschland schwer zu vollstrecken; ein ICC-Schiedsspruch gegen ein deutsches Unternehmen wird dort routinemäßig vollstreckt.
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