Schadloshaltung · Indemnity-Klausel · Freistellungsklausel
Eine Freistellungsklausel ist die vertragliche Zusage einer Partei (Freistellender), Verluste einer anderen Partei (Freigestellter) zu tragen, die aus bestimmten Ereignissen entstehen — üblicherweise Ansprüche Dritter, Verletzung von Zusicherungen oder näher bezeichnete Schäden. Die Klausel regelt erfasste Verluste, Auslöser, Haftungshöchstgrenzen und Ausnahmen.
Eine Freistellung verlagert wirtschaftliches Risiko von einer Partei auf die andere. Ohne Klausel trägt grundsätzlich jede Seite ihre eigenen Verluste nach den allgemeinen vertraglichen Regeln. Eine Freistellungsklausel ändert das: Wird ein Kunde von einem Dritten verklagt, weil die Software des Anbieters ein Patent verletze, verlangt eine gut formulierte IP-Freistellung vom Anbieter die Übernahme der Anwaltskosten, des Schadens und eines Vergleichs. Entscheidende Stellhebel sind der Auslöser (nur Drittansprüche vs. unmittelbare Verluste), der Umfang der erfassten Schäden (nur direkte vs. Folgeschäden), die Haftungshöchstgrenze (Vertragssumme, Vielfaches oder unbegrenzt), die Nachwirkungsfrist und Ausnahmen (oft keine Freistellung bei eigener Fahrlässigkeit).
In der Freistellungsklausel allokieren Verträge die größten Risiken. Eine weit formulierte, unbegrenzte Freistellung kann ein Unternehmen einer Haftung aussetzen, die die Vertragssumme bei weitem übersteigt. Eine eng formulierte Klausel kann genau dort offen lassen, wo Sie glaubten, das Risiko abgegeben zu haben. Die Prüfung von Freistellungsklauseln ist in der Vertragsanalyse die einzelne Tätigkeit mit dem höchsten Hebel — mehr als jede andere Klausel in einem typischen Handelsvertrag. Kleine Wortänderungen (z. B. "verursacht durch" vs. "entstehend aus") können Millionen potenzieller Haftung verschieben.
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