Kurze, jurisdiktionsneutrale Definitionen der juristischen Begriffe, die in Verträgen, Klagen und Geschäftsdokumenten auftauchen. Jeder Eintrag erklärt, was der Begriff bedeutet, was er im Dokument bewirkt und welche Fehler zu vermeiden sind.
Eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist ein Vertrag, in dem eine oder beide Parteien zusagen, bestimmte Informationen nicht an Außenstehende weiterzugeben. Sie definiert, was als vertraulich gilt, wie lange die Pflicht besteht, mit wem Informationen geteilt werden dürfen und was bei einem Verstoß passiert.
Definition lesen →Eine Force-Majeure-Klausel befreit eine Partei von ihren vertraglichen Pflichten, wenn außergewöhnliche, außerhalb ihrer Kontrolle liegende Ereignisse — Krieg, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen, Pandemie — die Erfüllung unmöglich oder unzumutbar machen. Die Klausel bestimmt, welche Ereignisse qualifizieren, welche Anzeige erforderlich ist und welche Rechtsfolgen gelten.
Definition lesen →Eine Freistellungsklausel ist die vertragliche Zusage einer Partei (Freistellender), Verluste einer anderen Partei (Freigestellter) zu tragen, die aus bestimmten Ereignissen entstehen — üblicherweise Ansprüche Dritter, Verletzung von Zusicherungen oder näher bezeichnete Schäden. Die Klausel regelt erfasste Verluste, Auslöser, Haftungshöchstgrenzen und Ausnahmen.
Definition lesen →Due Diligence ist eine strukturierte Untersuchung eines Unternehmens, Vermögenswerts oder Vertrags vor einer Transaktion — typischerweise einer Übernahme, Investition, größeren Partnerschaft oder einem großen Vertrag. Sie identifiziert Risiken, bestätigt Zusicherungen und unterstützt die Preisfindung. Rechtliche DD konzentriert sich auf Verträge, Rechtsstreitigkeiten, IP, Arbeitsverhältnisse und Compliance.
Definition lesen →Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, englisch Data Processing Agreement / DPA) ist ein Vertrag zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter, der regelt, wie personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden dürfen. Nach Art. 28 DSGVO ist ein AVV verpflichtend, sobald ein Verantwortlicher einen Auftragsverarbeiter einsetzt, und muss Gegenstand, Dauer, Umfang und Pflichten des Verarbeiters regeln.
Definition lesen →Ein Vertragsbruch (Pflichtverletzung) liegt vor, wenn eine Partei die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringt — nicht liefert, Zahlung verweigert, verspätet leistet oder etwas liefert, das die vereinbarten Spezifikationen nicht erfüllt. Die nicht verletzende Partei kann in der Regel Rechtsbehelfe geltend machen, darunter Schadensersatz, Rücktritt oder in bestimmten Fällen Naturalerfüllung.
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